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Ist Tempo 30 Abzocke?

Auch anderswo erregt Tempo 30 die Gemüter. In einem Leserbrief in der Nürtinger Zeitung von heute (14. Juli) wird Tempo 30 als Abzocke bezeichnet.

Gehen wir mal davon aus, dass unser Gemeinderat Tempo 30 nicht einführen will, um eine neue Einnahmequelle zu schaffen. Allerdings ist ihm durchaus bewusst, «dass Geschwindigkeitsübertretungen in 30er-Zonen sicherlich schärfere Konsequenzen nach sich ziehen als eine minimale Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei erlaubten 50km/h.» So stand es im Gemeindeinformationsblatt, das in der zweiten Juni-Hälfte in alle Triesner Haushalte kam.

Dem Gemeinderat ist also klar, dass die Einführung von Tempo 30 auch einen Einfluss auf die Strafsanktionen haben wird. Umso mehr verwundert es, dass der Gemeinderat Art. 25 des Gemeindesetzes keine Beachtung geschenkt hat. Dort heisst es u.a., dass die Gemeindeversammlung für den «Erlass der Gemeindeordnung und der Reglemente, die Rechte und Pflichten mit Strafsanktionen begründen», zuständig ist (Art. 25 Abs. 2 lit. 1 GemG).

Wie andere Vorschriften kann Tempo 30 nur mit Strafandrohungen bzw. Strafsanktionen durchgesetzt werden. Wenn Tempo 30 flächendeckend eingeführt wird, hat das – wie dem Gemeinderat bewusst ist – «schärfere Konsequenzen» für alle Triesnerinnen und Triesner zur Folge. Deshalb kann nur die Gemeindeversammlung, also alle Stimmberechtigten, über Tempo 30 entscheiden.

 

«Tempo 30 schwer zu überwachen»

Leserbrief von Walter Schädler  im Volksblatt vom 8. Juli 2014

Ergänzend zum Leserbrief von Herr Pio Schurti vom 5. Juli möchte ich noch auf folgenden technischen Aspekt hinweisen: Eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ist für den Fahrer aus folgenden Gründen sehr schwierig zu überwachen. Der Kilometerzähler ist im untersten Bereich ungenauer und die Ablesegenauigkeit entsprechend schlechter. Bei der Umwandlung der Radumdrehungen in einen Zeigerausschlag werden elektrische oder magnetische Impulse auf einen mechanisch gelagerten Skalenzeiger mit Rückstellfeder übertragen. Bei niedriger Fahrgeschwindigkeit sowie Impulszahl ergibt sich nur ein kleiner Zeigerausschlag, welcher durch die Skalenzeigeraufhängung/Lagerreibung verfälscht werden kann. Die Lagerreibung und der damit verursachte Anzeigefehler kann mit dem Alter des Kilometerzählers, infolge Verschmutzung, zunehmen. Dieser Effekt wird mit grösseren Zeigerausschlägen infolge der höheren Zeigerantriebskräfte erheblich geringer.
Eine 30-km/h-Zone hat meines Erachtens, wegen der schlechten Überwachungsmöglichkeit, wenig Sinn; hier könnte man ebenso gut Schritttempo vorschreiben, was auch schlecht kontrollierbar wäre. Für einen Autofahrer ist es auch schwer verständlich, warum er bei freier, überblickbarer Strasse Tempo 30 nicht überschreiten darf und damit den Verkehrsfluss behindert, den Lärm und Brennstoffverbrauch erhöht.
Aus meiner Sicht sollte man daher die bestehende Vorschrift 50 km/h nicht ändern und die Autofahrer in der Verantwortung belassen, dass sie bei einer allfälligen Gefahr die Fahrgeschwindigkeit entsprechend reduzieren oder die Fahrzeuge ganz anhalten. Die Kosten von 60 000 Franken für eine Umstellung lassen sich sicher sinnvoller für etwas Überblickbareres einsetzen.

Walter Schädler,
Landstrasse 174, Triesen

Unterschriftensammlung

Am 1. Juli hat der Gemeinderat übereilt und überraschend entschieden, auf Triesens Quartierstrassen flächendeckend Tempo 30 einzuführen.

Eine Gemeindeabstimmung zu diesem Thema hat der Gemeinderat grossmehrheitlich (unbegreiflich!) abgelehnt, obwohl der Entscheid für Tempo 30 im Gemeinderat selbst ganz knapp ausfiel (6:5).

Ich fange heute an, Unterschriften gegen den 2. Entscheid zu sammeln. Der Gemeinderat soll aufgefordert werden, das Thema «Tempo 30» der Gemeindeversammlung (das sind alle Stimmberechtigten) zur Abstimmung vorzulegen.

Es freut mich, wenn Du diese Unterschriftensammlung mit Deiner Unterschrift unterstützt und mithelfen kannst, weitere Unterschriften zu sammeln.

Hier kannst Du den Unterschriftenbogen runterladen.

Repräsentative Umfrage?

20140705VolksbeitragEs wurde mehrfach berichtet, dass am Bürgergespräch vom 4. Juni zum Thema «Tempo 30» rund 50 Personen teilgenommen hätten. Im Anschluss eines Vortrags eines Verkehrsexperten und nach eine teilweise «emotionalen» (so wird berichtet) Diskussion habe sich eine Mehrheit der Anwesenden für die Einführung von Tempo 30 flächendeckend in ganz Triesen ausgesprochen. Man hört,  28 Anwesende hätten  für und 8 gegen Tempo 30 gestimmt.

Diese Zahlen konnten nicht verifiziert werden. Fest steht trotzdem, dass die Umfrage kaum als repräsentativ gelten kann. Trotzdem wird die Umfrage als eine Art Konsultativabstimmung dargestellt. «Die lebhafte, sachliche, aber durchaus auch emotional geführte Diskusisonsrunde», wurde im Gmäändsblättli mitgeteilt, «sollte nun dem Gemeinderat ausreichend Aspekte zur Verfügung stellen, um eine Entscheidung zu treffen. Was als Bürgergespräch und Informationsabend angekündigt wurde, wird  im Nachhinein immer wieder als repräsentative Meinungsumfrage erwähnt, um die Beschlüsse des Gemeinderats zu rechtfertigen.

Heute Samstagvormittag bekam ich eine E-mail von einem Gemeindesekretär einer anderen Gemeinde, der wissen wollte, auf welche Gesetzesbestimmung die Forderung nach einer Gemeindeabstimmung zu Tempo 30 abgestützt sei. «Konsultativabstimmungen», schrieb er, «sind nach meinem Wissen im Gesetz nicht vorgesehen (Gemeinden und Land dürfen nur tun, was im Gesetz explizit vorgesehen ist) und damit gemäss einem gültigen RA nicht gestattet.»

Das Stichwort «Konsultativabstimmung» ist interessant. Dazu ist folgendes zu sagen:

– Gefordert wird keine Konsultativabstimmung, sondern eine Abstimmung bzw. Entscheidung der Gemeindeversammlung (das sind alle Stimmberechtigten in Triesen).

– Als fragwürdig oder gar unrechtmässig muss dagegen die «Umfrage» bzw. die Abstimmung bezeichnet werden, welche die Gemeinde anlässlich des so genannten Bürgergesprächs am 4. Juni durchführte. Die «Umfrage» wird immer wieder erwähnt, als habe es sich um eine repräsentative Konsultativabstimmung gehandelt.

Die irreführende Darstellung hat vielleicht auch dazu beigetragen, dass es der Gemeinderat grossmehrheitlich (neun Gemeinderäte) ablehnte, den Grundsatzentscheid, Tempo 30 einzuführen, der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Es bleibt aber letztlich unverständlich, dass der Gemeinderat eine Abstimmung ablehnte, nachdem die Entscheidung für Tempo 30 im Gemeinderat selbst sehr knapp (6:5) ausgefallen war. Ein so knappes Resultat legt eine Bürgerbefragung bzw. eine Gemeindeabstimmung nahe.

 

Tempo 30 im Eiltempo beschlossen

Am 4. Juni fand in Triesen ein Bürgergespräch statt, in dem die Gemeinde über die «grundsätzlichen Vorteile» von Tempo 30 auf Quartierstrassen informierte. Der Referent, ein Verkehrsexperte, habe aber auch «die Grenzen einer solchen Massnahme deutlich» gemacht, hiess es im «Gmändsblättli», das in der zweiten Juni-Hälfte erschien. «Werden die Quartierstras-sen in Triesen künftig als «Zone 30» ausgestaltet oder gilt weiter die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde?» Mit dieser Frage werde sich der Gemeinderat vor der Sommerpause noch intensiv beschäftigen, hiess es in den Gemeindeinformationen weiter.
Der Gemeinderat legte dann aber einen Zahn zu und fasste am 1. Juli in dieser Angelegenheit gleich drei Beschlüsse: Tempo 30 soll in Triesen flächendeckend eingeführt werden; für die Vergabe der Signalisation wurde ein Kredit von 60 000 Franken genehmigt und ein Antrag, die Sache der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen wurde abgelehnt. Während die Entscheidung «Tempo 30» mit 6 Pro-Stimmen ganz knapp ausfiel, entschied sich eine deutliche Gemeinderatsmehrheit (9 Stimmen) gegen eine Gemeindeabstimmung.
Damit ist der Triesner Gemeinderat zu schnell und zu weit gerast. Offenbar hat er ganz bewusst die Bürgerinnen und Bürger umgehen und nicht abstimmen lassen wollen. In verschiedenen Gemeinden wurde über die Thematik «Tempo 30» bereits abgestimmt, dass der Triesner Gemeinderat sich über die Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen will, ist inakzeptabel.
Ich sammle ab heute Samstag, den 5. Juli, Unterschriften für einen Antrag an den Gemeinderat, auf seine Entscheidung zurückzukommen und das Projekt «Tempo 30» der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Gern stelle ich entsprechende Unterschriftenbögen zur Verfügung.

Pio Schurti, Feldstrasse 100, Triesen

Dieser Text erschien am 5. Juli im Vaterland und im Volksblatt als Leserbrief.

Informationen im «Gmäändsblättli»

Was ist von den Informationen, die wir im «Gmäändsblättli» von Ende Juni zum Thema «Tempo 30» bekommen haben, zu halten?

Erstens bekommt man den Eindruck, der Gemeinderat habe die Absicht gehabt, das Thema weiterzuverfolgen. Man bekommt nicht den Eindruck, der Gemeinderat habe schon im Juni die Absicht gehabt, am 1. Juli zu entscheiden und Tatsachen zu schaffen.

Gemeindeblatt1

Zweitens wird deutlich, dass sich der Gemeinderat zu stark auf das Feedback verlassen hat, das er angeblich anlässlich des so genannten Bürgergesprächs am 4. Juni bekam: Die Stimmung mag an dieser Versanstaltung durchaus pro-Tempo-30 gewesen sein; dieses Stimmungsbild ist aber keineswegs repräsentativ.

Gemeindeblatt2