Auch anderswo erregt Tempo 30 die Gemüter. In einem Leserbrief in der Nürtinger Zeitung von heute (14. Juli) wird Tempo 30 als Abzocke bezeichnet.
Gehen wir mal davon aus, dass unser Gemeinderat Tempo 30 nicht einführen will, um eine neue Einnahmequelle zu schaffen. Allerdings ist ihm durchaus bewusst, «dass Geschwindigkeitsübertretungen in 30er-Zonen sicherlich schärfere Konsequenzen nach sich ziehen als eine minimale Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei erlaubten 50km/h.» So stand es im Gemeindeinformationsblatt, das in der zweiten Juni-Hälfte in alle Triesner Haushalte kam.
Dem Gemeinderat ist also klar, dass die Einführung von Tempo 30 auch einen Einfluss auf die Strafsanktionen haben wird. Umso mehr verwundert es, dass der Gemeinderat Art. 25 des Gemeindesetzes keine Beachtung geschenkt hat. Dort heisst es u.a., dass die Gemeindeversammlung für den «Erlass der Gemeindeordnung und der Reglemente, die Rechte und Pflichten mit Strafsanktionen begründen», zuständig ist (Art. 25 Abs. 2 lit. 1 GemG).
Wie andere Vorschriften kann Tempo 30 nur mit Strafandrohungen bzw. Strafsanktionen durchgesetzt werden. Wenn Tempo 30 flächendeckend eingeführt wird, hat das – wie dem Gemeinderat bewusst ist – «schärfere Konsequenzen» für alle Triesnerinnen und Triesner zur Folge. Deshalb kann nur die Gemeindeversammlung, also alle Stimmberechtigten, über Tempo 30 entscheiden.